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Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder- oder Rückseite vor. (Das Buch Levitikus 13, 55)
Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Übel nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Gewirke abreißen. (Das Buch Levitikus 13, 56)
Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und, nachdem er ihn für rein erklärt hat, den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (Das Buch Levitikus 14, 7)
Der Priester soll etwas Blut vom Schlachtopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (Das Buch Levitikus 14, 14)
Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen. (Das Buch Levitikus 14, 15)
Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. (Das Buch Levitikus 14, 17)
Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsühnen. (Das Buch Levitikus 14, 18)
Hat er diesen Schuldopferwidder geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (Das Buch Levitikus 14, 25)
Er soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen (Das Buch Levitikus 14, 26)
Dann soll er etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Schuldopferblutes. (Das Buch Levitikus 14, 28)
Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsühnen. (Das Buch Levitikus 14, 29)
Das ist das Gesetz für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen. (Das Buch Levitikus 14, 32)