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Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr. Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren, jeder soll zu seiner Sippe heimkehren. (Das Buch Levitikus 25, 10)
In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurückkehren. (Das Buch Levitikus 25, 13)
Ihr sollt einander nicht übervorteilen. Fürchte deinen Gott; denn ich bin der Herr, euer Gott. (Das Buch Levitikus 25, 17)
Wenn ihr aber fragt: Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nicht säen und unseren Ertrag nicht ernten dürfen? - (Das Buch Levitikus 25, 20)
Seht, ich werde für euch im sechsten Jahr meinen Segen aufbieten und er wird den Ertrag für drei Jahre geben. (Das Buch Levitikus 25, 21)
Das Land darf nicht endgültig verkauft werden; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir. (Das Buch Levitikus 25, 23)
Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren. (Das Buch Levitikus 25, 24)
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, soll sein Verwandter als Löser für ihn eintreten und den verkauften Boden seines Bruders auslösen. (Das Buch Levitikus 25, 25)
Hat einer keinen Löser, hat er aber die nötigen Mittel für den Rückkauf selbst aufgebracht, (Das Buch Levitikus 25, 26)
dann soll er die Jahre seit dem Verkauf anrechnen und den Restbetrag dem Käufer zurückzahlen; sein Grundbesitz fällt an ihn zurück. (Das Buch Levitikus 25, 27)
Bringt er die nötigen Mittel für diese Ersatzleistung nicht auf, dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Käufers bleiben. Im Jubeljahr wird das Grundstück frei und es kommt wieder zu seinem Besitz. (Das Buch Levitikus 25, 28)
Aber die Häuser in Dörfern, die nicht von Mauern umgeben sind, werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen. (Das Buch Levitikus 25, 31)