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so gilt für einen Mann zwischen zwanzig und sechzig Jahren ein Schätzwert von fünfzig Silberschekel, nach dem Schekelgewicht des Heiligtums, (Das Buch Levitikus 27, 3)
Ist derjenige, der das Gelübde gemacht hat, nicht in der Lage, den Schätzwert zu entrichten, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Schätzwert nach Maßgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen. (Das Buch Levitikus 27, 8)
Handelt es sich um Tiere, die man für den Herrn als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem Herrn gibt, etwas Heiliges. (Das Buch Levitikus 27, 9)
Man darf es weder auswechseln noch vertauschen, nicht ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes geben. Wenn man aber doch ein Tier gegen ein anderes vertauscht, so wird sowohl das eine als auch das andere etwas Heiliges. (Das Buch Levitikus 27, 10)
Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe für den Herrn darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorführen, (Das Buch Levitikus 27, 11)
und dieser soll den Durchschnittswert feststellen; an seine Schätzung soll man sich halten. (Das Buch Levitikus 27, 12)
Will man es auslösen, so soll man den Schätzwert um ein Fünftel erhöhen. (Das Buch Levitikus 27, 13)
Will man sein Haus dem Herrn weihen, so soll es der Priester schätzen, indem er seinen Durchschnittswert feststellt. Man halte sich an die Schätzung des Priesters. (Das Buch Levitikus 27, 14)
Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es auslösen, so soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören. (Das Buch Levitikus 27, 15)
Weiht ein Mann eines von seinen Erbgrundstücken dem Herrn, so soll der Schätzwert seines Saatgutes geschätzt werden. Ein Hómer Saatgerste entspricht fünfzig Silberschekeln. (Das Buch Levitikus 27, 16)
Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Schätzwert; (Das Buch Levitikus 27, 17)
weiht er es aber nach dem Jubeljahr, soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum nächsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und vom Schätzwert abziehen. (Das Buch Levitikus 27, 18)