Gefunden 4 Ergebnisse für: Rückkaufrecht

  • Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren. (Das Buch Levitikus 25, 24)

  • Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt, so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres, das dem Verkauf folgt; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt. (Das Buch Levitikus 25, 29)

  • Aber die Häuser in Dörfern, die nicht von Mauern umgeben sind, werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen. (Das Buch Levitikus 25, 31)

  • Für die Städte der Leviten, die Häuser der Städte, die ihr Erbbesitz sind, gilt: Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht. (Das Buch Levitikus 25, 32)


“A divina bondade não só não rejeita as almas arrependidas, como também vai em busca das almas teimosas”. São Padre Pio de Pietrelcina