48. Lebt bei dir jemand als Fremder, der das Pascha zur Ehre des Herrn feiern will, so muss er alle männlichen Angehörigen beschneiden lassen; dann darf er sich am Pascha beteiligen. Er gilt dann wie ein Einheimischer. Doch kein Unbeschnittener darf davon essen.





“Tente percorrer com toda a simplicidade o caminho de Nosso Senhor e não se aflija inutilmente.” São Padre Pio de Pietrelcina