Znaleziono 3331 Wyniki dla: Geh
ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer. (Das Buch Numeri 29, 38)
dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat. (Das Buch Numeri 30, 12)
Wenn sie aber ihr Mann ausdrücklich außer Kraft gesetzt hat an dem Tag, an dem er davon hörte, dann ist alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Enthaltungsversprechen, aufgehoben; ihr Mann hat es außer Kraft gesetzt und der HERR wird es ihr vergeben. (Das Buch Numeri 30, 13)
Auf keinen Fall werden die, die aus Ägypten heraufgekommen sind, die Männer von zwanzig Jahren und darüber, das Land zu sehen bekommen, das ich Abraham, Isaak und Jakob mit einem Eid verheißen habe; denn sie haben nicht treu zu mir gehalten, (Das Buch Numeri 32, 11)
und das Land vor dem HERRN unterworfen ist, und ihr danach umkehrt vor dem HERRN und dem HERRN und Israel gegenüber ohne Tadel gehandelt habt, dann wird dieses Land vor den Augen des HERRN euch als Grundbesitz gehören. (Das Buch Numeri 32, 22)
Wenn sie sich aber nicht rüsten und mit euch hinübergehen, dann sollen sie mitten unter euch in Kanaan Grundbesitz erhalten. (Das Buch Numeri 32, 30)
Verteilt das Land durch das Los an eure Sippen! Einem großen Stamm gebt großen Erbbesitz, einem kleinen Stamm gebt kleinen Erbbesitz! Worauf das Los eines jeden fällt, das soll ihm gehören. Teilt das Land so unter die Stämme eurer Väter auf! (Das Buch Numeri 33, 54)
Der Südrand soll für euch von der Wüste Zin bis an die Seite Edoms gehen und eure Südgrenze vom Ende des Salzmeers ostwärts. (Das Buch Numeri 34, 3)
Dann soll die Grenze weitergehen bis Sifron und ihre Ausläufer sollen bis Hazar-Enan reichen. Das sei eure Nordgrenze. (Das Buch Numeri 34, 9)
Von Schefam soll die Grenze nach Ribla östlich von Ajin hinuntersteigen. Dann soll die Grenze zum Rand des Gebirges östlich des Sees von Kinneret hinuntergehen. (Das Buch Numeri 34, 11)
Gebiete den Israeliten, sie sollen von ihrem vererbbaren Grundbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können! Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen. (Das Buch Numeri 35, 2)
Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen. (Das Buch Numeri 35, 3)
