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Unsere kleinen Kinder, unsere Frauen und unsere Herden, unser ganzes Vieh, werden dort in den Städten von Gilead bleiben. (Das Buch Numeri 32, 26)
Alle deine Knechte aber werden sich für das Heer rüsten und vor den Augen des HERRN über den Jordan in den Krieg ziehen, wie mein Herr befiehlt. (Das Buch Numeri 32, 27)
Wenn sie sich aber nicht rüsten und mit euch hinübergehen, dann sollen sie mitten unter euch in Kanaan Grundbesitz erhalten. (Das Buch Numeri 32, 30)
Die Gaditer und die Rubeniter antworteten: Was der HERR zu deinen Knechten sagt, werden wir tun. (Das Buch Numeri 32, 31)
Wenn ihr die Bewohner des Landes vor euch nicht vertreibt, dann werden die, die von ihnen übrig bleiben, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in eurer Seite. Sie werden euch in dem Land, in dem ihr wohnt, bedrängen. (Das Buch Numeri 33, 55)
Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, sodass der, der getötet hat, nicht sterben muss, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand. (Das Buch Numeri 35, 12)
oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, sodass er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen -, (Das Buch Numeri 35, 23)
Wenn irgendjemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten. (Das Buch Numeri 35, 30)
Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land und man kann dem Land für das auf ihm vergossene Blut keine Sühne erwirken, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (Das Buch Numeri 35, 33)
Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (Das Buch Numeri 35, 34)
Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. (Das Buch Numeri 36, 7)
Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder israelitische Stamm soll an seinen Erbbesitz gebunden bleiben. (Das Buch Numeri 36, 9)