Fondare 4351 Risultati per: Est
Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein. (Das Buch Numeri 35, 14)
Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen. (Das Buch Numeri 35, 16)
Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen. (Das Buch Numeri 35, 17)
Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen. (Das Buch Numeri 35, 18)
oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, dass er stirbt, dann soll der, der zugeschlagen hat, mit dem Tod bestraft werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft. (Das Buch Numeri 35, 21)
Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Hinterhältigkeit irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat (Das Buch Numeri 35, 22)
Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat. (Das Buch Numeri 35, 25)
Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohenpriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohenpriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Besitz zurückkehren. (Das Buch Numeri 35, 28)
Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er muss mit dem Tod bestraft werden. (Das Buch Numeri 35, 31)
Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, sodass er vor dem Tod des Hohenpriesters in die Heimat zurückkehren könnte. (Das Buch Numeri 35, 32)
Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. (Das Buch Numeri 36, 7)
Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines Stammes verbunden bleiben. (Das Buch Numeri 36, 9)