Fondare 3121 Risultati per: Alt
Auch am Tag der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem Herrn das Speiseopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr die heilige Versammlung abhalten; auch an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; (Das Buch Numeri 28, 26)
Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es soll für euch ein Tag sein, an dem mit großem Lärm die Trompete geblasen wird. (Das Buch Numeri 29, 1)
Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten; (Das Buch Numeri 29, 7)
Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des Herrn feiern. (Das Buch Numeri 29, 12)
Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; (Das Buch Numeri 29, 35)
Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde ablegt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genau so, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen. (Das Buch Numeri 30, 3)
Wenn aber eine Frau dem Herrn ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, während sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt, (Das Buch Numeri 30, 4)
dann soll ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfahren. Schweigt ihr Vater dazu, dann treten die Gelübde oder jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft; (Das Buch Numeri 30, 5)
versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung, dann tritt das Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der Herr wird es ihr erlassen, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. (Das Buch Numeri 30, 6)
dann bleiben die Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt. (Das Buch Numeri 30, 8)
Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat, (Das Buch Numeri 30, 11)
dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat. (Das Buch Numeri 30, 12)
