Talált 947 Eredmények: Mosè E Aaron
Mose blieb dort beim Herrn vierzig Tage und vierzig Nächte. Er aß kein Brot und trank kein Wasser. Er schrieb die Worte des Bundes, die zehn Worte, auf Tafeln. (Das Buch Exodus 34, 28)
Als Mose vom Sinai herunterstieg, hatte er die beiden Tafeln der Bundesurkunde in der Hand. Während Mose vom Berg herunterstieg, wusste er nicht, dass die Haut seines Gesichtes Licht ausstrahlte, weil er mit dem Herrn geredet hatte. (Das Buch Exodus 34, 29)
Als Aaron und alle Israeliten Mose sahen, strahlte die Haut seines Gesichtes Licht aus und sie fürchteten sich, in seine Nähe zu kommen. (Das Buch Exodus 34, 30)
Erst als Mose sie rief, kamen Aaron und alle Sippenhäupter der Gemeinde zu ihm zurück und Mose redete mit ihnen. (Das Buch Exodus 34, 31)
Als Mose aufhörte, mit ihnen zu reden, legte er über sein Gesicht einen Schleier. (Das Buch Exodus 34, 33)
Wenn Mose zum Herrn hineinging, um mit ihm zu reden, nahm er den Schleier ab, bis er wieder herauskam. Wenn er herauskam, trug er den Israeliten alles vor, was ihm aufgetragen worden war. (Das Buch Exodus 34, 34)
Wenn die Israeliten das Gesicht des Mose sahen und merkten, dass die Haut seines Gesichtes Licht ausstrahlte, legte er den Schleier über sein Gesicht, bis er wieder hineinging, um mit dem Herrn zu reden. (Das Buch Exodus 34, 35)
Mose versammelte die ganze Gemeinde der Israeliten und sagte zu ihnen: Das ist es, was der Herr euch zu tun befohlen hat: (Das Buch Exodus 35, 1)
Mose sagte zur ganzen Gemeinde der Israeliten: Der Herr hat Folgendes befohlen: (Das Buch Exodus 35, 4)
die gewirkten Gewänder für den Dienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder für den Priester Aaron und die Gewänder für seine Söhne zum Priesterdienst. (Das Buch Exodus 35, 19)
Da ging die ganze Gemeinde der Israeliten weg von Mose; (Das Buch Exodus 35, 20)
Alle Männer und Frauen, die ihr Herz dazu trieb, etwas zu irgendeiner Arbeit beizutragen, die der Herr durch Mose anzufertigen befohlen hatte, alle diese Israeliten brachten eine Spende für den Herrn. (Das Buch Exodus 35, 29)