7. Dem Fürsten soll auf beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an die heilige Abgabe und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze





“O Anjo de Deus não nos abandona jamais.” São Padre Pio de Pietrelcina