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Am siebten Tag soll er das Übel wieder untersuchen. Stellt er fest, dass es sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. (Das Buch Levitikus 13, 34)
Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder- oder Rückseite vor. (Das Buch Levitikus 13, 55)
Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden, (Das Buch Levitikus 14, 37)
Aaron darf nur so in das Heiligtum kommen: mit einem Jungstier für ein Sündopfer und einem Widder für ein Brandopfer. (Das Buch Levitikus 16, 3)
Hat er den Jungstier für seine eigene Sünde dargebracht und sich und sein Haus entsühnt, (Das Buch Levitikus 16, 6)
Aaron soll den Jungstier für sein eigenes Sündopfer herbeibringen lassen, um sich und sein Haus zu entsühnen, und diesen Jungstier als Sündopfer für sich schlachten. (Das Buch Levitikus 16, 11)
Dann soll er vom Blut des Jungstiers nehmen und es mit seinem Finger gegen die Vorderseite der Deckplatte spritzen; auch vor die Deckplatte soll er mit seinem Finger siebenmal etwas Blut spritzen. (Das Buch Levitikus 16, 14)
Nachher soll er den Bock schlachten, der als Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und sein Blut hinter den Vorhang tragen. Er soll es mit diesem Blut ebenso machen wie mit dem Blut des Jungstiers und es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte spritzen. (Das Buch Levitikus 16, 15)
so soll er zum Altar vor dem Herrn hinausgehen und ihn entsühnen. Er soll etwas Blut des Jungstiers und des Bockes nehmen und es auf die Hörner rings um den Altar tun. (Das Buch Levitikus 16, 18)
Den Jungstier und den Bock, die man als Sündopfer dargebracht und deren Blut man in das Heiligtum zur Entsühnung gebracht hat, soll man aus dem Lager hinausschaffen und ihr Fell, ihr Fleisch und ihren Mageninhalt im Feuer verbrennen. (Das Buch Levitikus 16, 27)
und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem Herrn vor seiner Wohnstätte zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und soll aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden. (Das Buch Levitikus 17, 4)
Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein. (Das Buch Levitikus 17, 15)