Löydetty 6560 Tulokset: Sen
Von den Großtieren, die wiederkäuen oder ganz gespaltene Klauen haben, dürft ihr aber Folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie sollen euch als unrein gelten. (Das Buch Deuteronomium 14, 7)
Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren. (Das Buch Deuteronomium 14, 8)
Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. (Das Buch Deuteronomium 14, 9)
Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten. (Das Buch Deuteronomium 14, 10)
Alle reinen Vögel dürft ihr essen. (Das Buch Deuteronomium 14, 11)
Dies sind die Vögel, die ihr nicht essen dürft: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier, (Das Buch Deuteronomium 14, 12)
und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden. (Das Buch Deuteronomium 14, 19)
Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen. (Das Buch Deuteronomium 14, 20)
aIhr dürft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem Herrn, deinem Gott, heilig ist.Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (Das Buch Deuteronomium 14, 21)
Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil und Erbbesitz. (Das Buch Deuteronomium 14, 27)
und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben, die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen, können kommen, essen und satt werden, damit der Herr, dein Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Hände tun. (Das Buch Deuteronomium 14, 29)
Und so lautet eine Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den Herrn verkündet. (Das Buch Deuteronomium 15, 2)