Löydetty 8955 Tulokset: Fe
ihr geht unter den Völkern zugrunde und das Land eurer Feinde frisst euch. (Das Buch Levitikus 26, 38)
Diejenigen von euch, die dann noch überleben, siechen dahin in den Ländern eurer Feinde wegen ihrer Sünden, auch wegen der Sünden ihrer Väter, sodass sie, gleich ihnen, dahinsiechen. (Das Buch Levitikus 26, 39)
Dann werden sie die Schuld eingestehen, die sie selbst und ihre Väter begangen haben durch ihren Treubruch und auch dadurch, dass sie mir feindlich begegnet sind, (Das Buch Levitikus 26, 40)
sodass auch ich ihnen feindlich begegnete und sie in das Land ihrer Feinde führte. Ihr unbeschnittenes Herz muss sich dann beugen und ihre Sünden müssen sie sühnen. (Das Buch Levitikus 26, 41)
Aber selbst wenn sie im Land ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht missachten und sie nicht verabscheuen, um ihnen etwa ein Ende zu machen und meinen Bund mit ihnen zu widerrufen; denn ich bin der Herr, ihr Gott. (Das Buch Levitikus 26, 44)
Ist derjenige, der das Gelübde gemacht hat, nicht in der Lage, den Schätzwert zu entrichten, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Schätzwert nach Maßgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen. (Das Buch Levitikus 27, 8)
Handelt es sich um Tiere, die man für den Herrn als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem Herrn gibt, etwas Heiliges. (Das Buch Levitikus 27, 9)
Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe für den Herrn darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorführen, (Das Buch Levitikus 27, 11)
und dieser soll den Durchschnittswert feststellen; an seine Schätzung soll man sich halten. (Das Buch Levitikus 27, 12)
Will man sein Haus dem Herrn weihen, so soll es der Priester schätzen, indem er seinen Durchschnittswert feststellt. Man halte sich an die Schätzung des Priesters. (Das Buch Levitikus 27, 14)
Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Schätzwert; (Das Buch Levitikus 27, 17)
Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen, und es soll wieder ihm gehören. (Das Buch Levitikus 27, 19)
