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und wenn ihr für den Herrn ein Feueropfer vorbereitet, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe oder anlässlich eurer Feste, um dem Herrn einen beruhigenden Duft von einem Rind oder Schaf darzubringen, (Das Buch Numeri 15, 3)
dann soll jeder, der dem Herrn seine Opfergabe bringt, als Speiseopfer ein Zehntel Feinmehl darbringen, das mit einem viertel Hin Öl vermengt ist. (Das Buch Numeri 15, 4)
Und beim Brand- oder Schlachtopfer sollst du auf je ein Lamm ein viertel Hin Wein als Trankopfer herrichten. (Das Buch Numeri 15, 5)
Auf einen Widder aber sollst du als Speiseopfer zwei Zehntel Feinmehl herrichten, das mit einem drittel Hin Öl vermengt ist, (Das Buch Numeri 15, 6)
und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen, als beruhigenden Duft für den Herrn. (Das Buch Numeri 15, 7)
Richtest du ein Kalb als Brand- oder Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Heilsopfer zur Ehre des Herrn her, (Das Buch Numeri 15, 8)
dann bring auf jedes Kalb als Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl dar, das mit einem halben Hin Öl vermengt ist; (Das Buch Numeri 15, 9)
als Trankopfer sollst du in diesem Fall ein halbes Hin Wein darbringen. Das ist ein Feueropfer und ein beruhigender Duft für den Herrn. (Das Buch Numeri 15, 10)
Je nachdem, wie viele Tiere ihr zum Opfer herrichtet, sollt ihr es jeweils machen. (Das Buch Numeri 15, 12)
So soll es jeder Einheimische machen, wenn er ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den Herrn darbringt. (Das Buch Numeri 15, 13)
Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, oder einer, dessen Familie schon seit Generationen unter euch lebt, ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den Herrn darbringen will, dann soll er es ebenso machen wie ihr. (Das Buch Numeri 15, 14)
Für euch und für die Fremden, die bei euch leben, gilt ein und dieselbe Regel; das soll bei euch als feste Regel des Herrn gelten, von Generation zu Generation, für euch ebenso wie für den Fremden: (Das Buch Numeri 15, 15)