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Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen, und es soll wieder ihm gehören. (Das Buch Levitikus 27, 19)
und das Feld wird, wenn es im Jubeljahr frei wird, etwas Heiliges für den Herrn, wie ein Feld, das geweihtes Gut ist. Es wird Eigentum des Priesters. (Das Buch Levitikus 27, 21)
Wenn jemand dem Herrn ein Feld weiht, das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, (Das Buch Levitikus 27, 22)
Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkäufer zurückfallen, dem es als ererbter Landbesitz gehört. (Das Buch Levitikus 27, 24)
Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Schätzwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. (Das Buch Levitikus 27, 27)
Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Eigentum an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem Herrn geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem Herrn. (Das Buch Levitikus 27, 28)
Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurückgekauft werden; man muss es töten. (Das Buch Levitikus 27, 29)
Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muss er ein Fünftel dazuzahlen. (Das Buch Levitikus 27, 31)
Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden. (Das Buch Levitikus 27, 33)
Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose für die Israeliten auf dem Sinai gegeben hat. (Das Buch Levitikus 27, 34)
Aus jedem Stamm soll euch dabei ein Mann helfen, und zwar jeweils das Haupt einer Großfamilie. (Das Buch Numeri 1, 4)
Das sind die Namen der Männer, die euch helfen sollen: aus Ruben Elizur, der Sohn Schedëurs; (Das Buch Numeri 1, 5)