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soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 33)
Am siebten Tag soll er das Übel wieder untersuchen. Stellt er fest, dass es sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. (Das Buch Levitikus 13, 34)
soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich gelb glänzend ist; er ist unrein. (Das Buch Levitikus 13, 36)
so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut verblassen, so handelt es sich um einen Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; der Kranke ist rein. (Das Buch Levitikus 13, 39)
Der Aussätzige, der von diesem Übel betroffen ist, soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungepflegt lassen; er soll den Schnurrbart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Das Buch Levitikus 13, 45)
Solange das Übel besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (Das Buch Levitikus 13, 46)
so ist das ein Fall von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Gewirke oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint. (Das Buch Levitikus 13, 49)
Der Priester soll das Übel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern. (Das Buch Levitikus 13, 50)
Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Übel auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Gewirke, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Fall von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein. (Das Buch Levitikus 13, 51)
Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Gewirke aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Übel zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss. (Das Buch Levitikus 13, 52)
Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Übel sich auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat, (Das Buch Levitikus 13, 53)
Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder- oder Rückseite vor. (Das Buch Levitikus 13, 55)