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Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den HERRN einlösen, das er nach dem Richtwert für Personen abgelegt hat, (Das Buch Levitikus 27, 2)
Will man es auslösen, so soll man den Richtwert um ein Fünftel erhöhen. (Das Buch Levitikus 27, 13)
Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es auslösen, so soll er ein Fünftel des Geldes zu dessen Richtwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören. (Das Buch Levitikus 27, 15)
Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Richtwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören. (Das Buch Levitikus 27, 19)
Löst er es nicht aus, verkauft es aber einem anderen, so kann es nicht mehr ausgelöst werden (Das Buch Levitikus 27, 20)
Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Richtwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Richtwert verkauft werden. (Das Buch Levitikus 27, 27)
Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Besitz an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem HERRN geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem HERRN. (Das Buch Levitikus 27, 28)
Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muss er ein Fünftel dazuzahlen. (Das Buch Levitikus 27, 31)
Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden. (Das Buch Levitikus 27, 33)
Es sind aber 273 erstgeborene Israeliten mehr als Leviten; sie müssen ausgelöst werden. (Das Buch Numeri 3, 46)
Übergib das Geld Aaron und seinen Söhnen zur Auslösung der überzähligen Israeliten! (Das Buch Numeri 3, 48)
Da erhob Mose das Lösegeld von denen, welche die Zahl der Leviten überstiegen und deshalb auszulösen waren. (Das Buch Numeri 3, 49)
